BADEORDNUNG

Ordnung muss sein und deshalb haben wir hier alles wichtige für dich zusammengetragen. Für einen unbeschwerten Aufenthalt bei uns im Trixi-Bad.

Die TRIXI-Park GmbH unterhält das Trixi-Bad Großschönau als öffentliche Einrichtung, das nach Maßgabe der Bade-/Sauna- und Hausordnung für jedermann zugänglich ist und während der festgelegten Betriebszeiten jedermann zur zweckentsprechenden Benutzung gegen Entrichtung des festgesetzten Eintrittspreises zur Verfügung steht. Die Einrichtung dient der Erholung und Gesundheit sowie der Körperpflege und der körperlichen Ertüchtigung.

1. ALLGEMEINES

1.1

Die Bade- und Saunaordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Trixi-Bades (Freizeitbad, Solebad, Saunalandschaft, Wellness-Tempel, Waldstrandbad, Bad- und Saunagastronomie) einschließlich des Einganges und Außenanlagen.

1.2

Die Bade- und Saunaordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Betreten der Einrichtung erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an. Jeder Gast ist mitverantwortlich für die Einhaltung der Bade- und Hausordnung. Verantwortliche einer Gruppe tragen die Verantwortung für die Mitglieder ihrer Gruppe.

1.3

Die Einrichtungen des Bades sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden. Für schuldhafte Verunreinigungen kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird. Findet ein Besucher die ihm zugewiesenen Einrichtungen verunreinigt oder beschädigt vor, so muss er dies sofort dem Personal mitteilen, um evtl. Forderungen auf Schadensersatz abzuwenden.

1.4

Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.

1.5

Das Rauchen ist im gesamten Trixi-Bad nur in den dafür gekennzeichneten Bereichen erlaubt. Rauchverbot besteht grundsätzlich im gesamten Innenbereich des Gebäudes. Bereitgestellte Aschenbecher sind zu benutzen. Die Liegewiesen sind von Zigarettenresten freizuhalten.

1.6

Behälter aus Glas oder Porzellan dürfen auf das Gelände des Trixi-Bades nicht mitgebracht werden.

1.7

Das Personal und ggf. weitere Beauftragte des Trixi-Bades üben gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Bade- und Saunaordnung verstoßen, können vom Besuch des Trixi-Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Auf das Recht zur Gegenvorstellung bei der Geschäftsführung wird hingewiesen.

1.8

Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben. Über diese Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt. Für das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten Gegenständen, Wertsachen und Bargeld wird nicht gehaftet.

1.9

Den Badegästen ist es nicht erlaubt, durch Lärmen und Benutzung von Musikinstrumenten, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte andere Badegäste zu belästigen.

1.10

Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Betriebsleitung.

2. ÖFFNUNGSZEITEN UND ZUTRITT

2.1

Grundsätzlich hat jeder das Recht, das Trixi-Bad während der Öffnungszeit zu benutzen. Die Öffnungszeiten und der Einlassschluss werden öffentlich bekannt gegeben. Die Bäder, sowie die Saunalandschaft sind 15 Minuten vor der Schließung zu verlassen. Im Freibad und in der Saunalandschaft kann die Öffnungszeit witterungsbedingt verlängert oder verkürzt werden. Ansprüche gegen den Betreiber können daraus nicht abgeleitet werden.

2.2

Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon, z. B. durch Schul- oder Vereinsschwimmen, Kursangebote oder Veranstaltungen, einschränken, ohne dass daraus ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes besteht.

2.3

Die Zulassung von Schwimmvereinen, Schulklassen oder sonstigen Vereinigungen wird im Einzelfall geregelt. Die Lehrer, Übungsleiter und Betreuer sind mitverantwortlich, dass alle Teilnehmer sich der Badeordnung entsprechend verhalten.

2.4

Der Zutritt ist nicht gestattet:
a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
b) Personen, die Tiere mit sich führen,
c) Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden leiden
d) Personen, die das Trixi-Bad zu gewerblichen (z. B. Privatkurse durchführen) oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken nutzen; Ausnahmen können auf schriftlich begründeten Antrag hin zugelassen werden.

2.5

Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können und Personen mit Neigung zu Krampf- und Ohnmachtsanfällen ist die Benutzung des Trixi-Bades nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.

2.6

Kinder bis einsschließlich 7 Jahre ist der Zutritt nur in geeigneter, mindestens 16 jähriger Begleitung, Kinder nund Jugendlichen ohne Besitz des deutschen Schwimmpass Bronze bzw. höher nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.

2.7

Jeder Gast muss im Besitz eines gültigen Eintrittsausweises für die entsprechende Leistung sein. Die Eintrittskarte ist dem Personal auf Verlangen vorzuzeigen. Die jeweils gültige Entgeltordnung ist Bestandteil dieser Bade- und Saunaordnung.

2.8

Gelöste Eintrittsausweise werden nicht zurückgenommen, Entgelte bzw. Gebühren für verloren gegangene Eintrittskarten nicht zurückgezahlt.

3. HAFTUNG

3.1

Die Gäste benutzen das Trixi-Bad einschließlich seiner Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Bäder und Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.

3.2

Für Personen-, Sach- oder Vermögensschaden haftet der Betreiber nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

3.3

Es wird nicht für Schäden gehaftet, die durch Zuwiderhandlungen gegen die Bade- und Saunaordnung, gegen die Anweisungen des Personals oder durch unsachgemäße Benutzung der Einrichtung entstanden sind.

3.4

Unfälle und Schäden sind dem Personal unverzüglich zu melden. Eine Unterlassung führt zum Verlust von Ersatzansprüchen.

4. BENUTZUNG DER BÄDER UND SAUNEN

4.1

Bei Überschreiten der Bade- und Saunazeit besteht Nachzahlungspflicht. Maßgebend für die Zeitbestimmung sind die Uhrenanlagen in den Bädern.

4.2

Der Badegast ist für das Verschließen des Garderobenschrankes und die Aufbewahrung des Chiparmbandes selbst verantwortlich. Bei Verlust, mutwilliger oder grob fahrlässiger Zerstörung des elektronischen Armbandes ist ein Schadensersatz in Höhe von 50,00 € zu entrichten. In derartigen Fällen ist vor der Aushändigung der Kleidung das Eigentum an den Sachen nachzuweisen. Der Verlierer erhält diesen Betrag zurück, falls das Chiparmband gefunden wird.

4.3

Schränke und Wertfächer, die nach Betriebsschluss noch verschlossen sind, werden vom Badpersonal geöffnet. Der Inhalt wird danach als Fundsache behandelt.

4.4

Jeder Besucher ist verpflichtet, sich vor dem Benutzen der Becken und Saunen und bei verschiedenen Wellnessanwendungen im Duschraum ohne Badebekleidung am ganzen Körper gründlich mit Seife zu waschen und die Seifenreste sorgfältig abzubrausen. Die Verwendung der Körperreinigungsmittel
außerhalb der Duschplätze ist nicht gestattet.

4.5

In den Becken ist eine Körperreinigung nicht gestattet. Der Gebrauch von Einreibemitteln jeder Art vor dem Benutzen der Becken ist untersagt.

4.6

Das Betreten des Freizeitbades, der Saunalandschaft und des Wellnesstempels mit Straßenschuhen ist nur bis zu den Umkleidekabinen gestattet. Der Dusch- / Bad- / Sauna- und Wellnessbereich darf nur barfuß oder mit Badeschuhen betreten werden.

4.7

Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in angemessener Badebekleidung gestattet. Im Saunabereich wird keine Badebekleidung getragen.

4.8

Die angebotenen Wasserattraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Badegäste.

4.9

Die Temperaturschwankungen in den verschiedenen Aufenthaltsbereichen sind zu beachten. Das Berühren von hitzeleitenden Elementen ist zu unterlassen.

4.10

Rutschen dürfen nur entsprechend der aushängenden Beschilderungen benutzt werden. Der Sicherheitsabstand muss eingehalten werden. Der Landebereich muss sofort verlassen werden.

4.11

Einspringen, das Hineinstoßen, Werfen oder Untertauchen anderer Personen in die Becken ist untersagt. Im Trixi-Bad ist es nicht gestattet zu rennen und elektrische Geräte (Fön, Rasierapparate…) zu benutzen.

4.12

Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten (z. B. Schwimmflossen, Tauchautomaten, Schnorchelgeräten) und Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.

4.13

Ballspiele dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen ausgeübt werden (feste Bälle, wie z.B. Tennisbälle oder Bälle aus Hartgummi sind nicht gestattet, da ein erhöhtes Verletzungsrisiko besteht).

4.14

Das Reservieren von Stühlen und Liegen ist nicht gestattet.

4.15

Es ist nicht gestattet, Aufgüsse in den Saunen durch einen anderen als dem betriebszugehörigen Fachpersonal vorzunehmen.

4.16

Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht erwünscht. Das Einnehmen von Speisen und Getränken im Beckenbereich ist nicht gestattet.

4.17

Die Saunagastronomie ist aus ästhetischen und hygienischen Gründen nur mit zweckdienlicher Bedeckung aufzusuchen.

4.18

Zur Vermeidung von Unfällen ist Glasbruch oder ausgelaufenes Duschbad unverzüglich anzuzeigen.

5. BENUTZUNG DER INFRAROTKABINEN

5.1

Den Schlüssel und eine kurze Einweisung ffür die Benutzung der Infrarotkabinen erhalten Sie beim Ausichtspersonal. Zusätzliche Hinweise an denAufstellorten sind zu beachten.

5.2

In den Infrarotkabinen haftet der Betriebsführer nicht, wenn der Besucher durch mehrmalige direkt aufeinanderfolgende Nutzung gesundheitliche Schäden davon trägt. Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist die Nutzung der Infrarotkabinen nur mit einem Erwachsenen gestattet.

6. NUTZUNG VON WELLNESS- UND KOSMETIKLEISTUNGEN

Die Wellnessleistungen des Wellnesstempels im Trixi-Bad werden durch den Pächter Klaus Frenzel erbracht.

7. BESONDERE EINRICHTUNGEN UND BESTIMMUNGEN

7.1

Für sonstige Einrichtungen der Bäder (z. B. Reinigungsbäder, Infrarotkabinen usw.) wird um Beachtung der besonderen Benutzungsordnungen gebeten.

7.2

Bei Nachweis des Verlustes personenbezogener Jahreskarten werden diese gegen Zahlung der Bearbeitungskosten ersetzt.

8. AUSNAHMEN

Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Bade-Sauna-Betrieb. Bei Sonderveranstaltungen sowie dem Schul- und Vereinsschwimmen können von dieser Bade- und Saunaordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Bade- und Saunaordnung bedarf.

Wünsche, Anregungen und Hinweise nimmt das Aufsichtspersonal oder die Geschäftsführung der TRIXI-Park GmbH entgegen.

Geschäftsbedingungen für das Trixi-Bad Großschönau

9. CHIP-SYSTEM

Für Freizeitbad und Sauna wird ein Chipuhrensystem genutzt. Gäste erhalten zu Beginn eine persönliche Chipuhr, mit deren Hilfe der Eintritt sowie die Eintrittsdauer, das Spindsystem und die Nutzung weiterer kostenpflichtiger Leistungen überwacht werden. Am Ende des Besuches wird die Chipuhr über den Nachzahlautomaten bzw. über die Rezeption abgerechnet. Bei Verlust der persönlichen Chipuhr wird der Gast mit 50 € in Regress genommen.

10. ZEITTARIFE UND NACHZAHLEN

Für Freizeitbad und Sauna existieren drei verschiedene Zeitzonen:

10.1

BADEN S
Karten für den Sporttarif gelten maximal 90 Minuten.

10.2

BADEN M
Karten für den Freizeittarif gelten maximal 3 Stunden.

10.3

BADEN L
Karten für den Tagestarif gelten während der gesamten Öffnungszeit eines Tages. Es ist ein Eintritt pro Tag möglich, d. h. nach dem Verlassen des Bades (Passieren des Ausgangsdrehkreuzes) verliert die Karte ihre Gültigkeit.

10.4

BADEN XL
siehe Tarif Baden M inklusive Nutzung der Sauna

10.5

BADEN XXL
siehe Tarif Baden L inklusive Nutzung der Sauna

11. Nachzahlen

Wird die gebuchte Aufenthaltsdauer überschritten, wird das Nachzahlen zum genutzten Tarif erforderlich. In der Regel erfolgt dies am Automaten im Ausgangsbereich. Bei Karten des Gruppen- bzw. Familientarifs (siehe 9.4.3 und 9.4.4) wird der Nachzahlbetrag für jede Karte einzeln erhoben, so dass u. U. ein höherer Gesamtbetrag fällig werden kann, als bei von vornherein im nächsten Tarif erworbenen Karten.

12. EINTRITTSKARTEN

Eintrittskarten haben eine Gültigkeit von einem Jahr. Der Nutzer erhält an der Rezeption entweder sofort eine Chipuhr (bei Besuch am gleichen Tag) oder eine Karte, auf deren Vorlage am Tag der Einlösung eine Chipuhr an der Rezeption ausgehändigt wird.

12.1

Freier Eintritt
Bis zu zwei Kinder im Alter bis einschließlich 4 Jahre pro zahlenden Erwachsenen erhalten freien Eintritt. Geburtstagskinder erhalten am Tag des Geburtstags freien Eintritt in das Freizeitbad (Baden XXL) oder Waldstrandbad (Tageskarte). Ein geeigneter Nachweis (Personalausweis, Reisepass, Schülerausweis oder Geburtsurkunde) des Geburtstages ist erforderlich.

12.2

Ermäßigter Eintritt
Ermäßigten Eintritt erhalten Kinder und Jugendliche im Alter bis 16 Jahre, Schüler und Studenten bei Vorlage eines gültigen Schüler- bzw. Studentenausweises und Schwerbeschädigte mit gültigem Schwerbeschädigtenausweis.

12.3

Gruppentarife
Gruppen ab 15 Personen (Erwachsene, Kinder, gemischte Gruppen) können Karten zum Gruppentarif erwerben.

12.4

Familienkarten
beinhaltet 2 Erwachsene zum vollen Preis, 1 Kind zum ermäßigten Preis und 1 Kind, das nur die Hälfte vom ermäßigten Preis bezahlt (jedes weitere Kind zahlt ebenfalls nur die Hälfte)

13. MEHRFACHKARTEN

(Oberlausitzer Badekarte)

Mehrfachkarten ermöglichen unseren Stammgästen, die unsere Einrichtung sehr oft nutzen, einen günstigeren Preis als Gäste, die uns gelegentlich besuchen. Mehrfachkarten haben eine Gültigkeit von einem Jahr ab Ausstellungsdatum.

13.1

15er Karten (15=13+2)
Hier gilt für den Zeitraum eines Jahres: 13 Karten bezahlen – 15 Karten nutzen! Gäste, die die 15er Karte erwerben, bezahlen 13 Eintritte und können im Zeitraum eines Jahres 15 Eintritte erhalten. Die Karte ist übertragbar. Konnten bis zum Ablauf eines Jahres nicht alle Eintritte genutzt werden, erhalten die Gäste nach notwendiger Prüfung der Karte solange weiteren Eintritt, bis die 13 bezahlten Karten eingelöst sind.

13.2

10er Karten (10=9+1)
Hier gilt für den Zeitraum eines Jahres: 9 Karten bezahlen – 10 Karten nutzen! Gäste, die die 10er Karte erwerben, bezahlen 9 Eintritte und können im Zeitraum eines Jahres 10 Eintritte erhalten. Die Karte ist übertragbar. Konnten bis zum Ablauf eines Jahres nicht alle Eintritte genutzt werden, erhalten die Gäste nach notwendiger Prüfung der Karte solange weiteren Eintritt, bis die 9 bezahlten Karten eingelöst sind.

14. ZEITKARTEN

14.1

Jahreskarten
Jahreskarten können für das Freizeitbad sowie die Sauna erworben werden. Sie sind personengebunden und somit nicht an andere Personen übertragbar. Sie gelten ein Jahr ab Ausstellungsdatum und sind nicht verlängerbar.

14.2

Saisonkarten
Saisonkarten können für das Waldstrandbad erworben werden und gelten für eine Sommersaison. Für die Übergabe der Chipkarte wird ein Pfand erhoben, der bei Rückgabe der Karte bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres erstattet wird. Diese Karten sind personengebunden und somit nicht an andere Personen übertragbar. Bei schlechtem Wetter behalten wir uns verkürzte Öffnungszeiten des Waldstrandbades vor.

15. GUTSCHEINE

Gutscheine sind grundsätzlich auf 1 Jahr ab Ausstellungsdatum befristet. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Regelungen für die Verfallsfristen.

15.1

Gutscheine für Wellnessbehandlungen
Gutscheinverlängerungen sind nur nach Prüfung und Rücksprache mit dem Wellnessbetreiber möglich.

15.2

Wertgutscheine
Wertgutscheine erlauben die Nutzung aller Leistungen im Hause bis zum Wert des vorhandenen Guthabens. Sie können schrittweise eingelöst werden. Nach Ablauf der Gültigkeit von einem Jahr erfolgen Gutscheinverlängerungen erst nach Prüfung der Barcodekarten.

16. SAUNA

Karten für die Sauna werden in Form von Kombikarten für Freizeitbad und Sauna erworben. Die Punkte 9.1 – 9.5 gelten analog. Außerdem ist die Möglichkeit der Saunanutzung über eine Aufbuchung am Drehkreuz zur Sauna gegeben. In diesem Fall wird der Saunazuschlag am Kassenautomat am Ausgang bzw. an der Rezeption nachgezahlt.

17. SOLEBECKEN

Die Nutzung des Solebeckens ist beim kauf des Tagestarifs generell inbegriffen. Die Möglichkeit der Nutzung des Solebeckens ist ebenfalls über eine Aufbuchungam Drehkreuz zur Sole gegeben. Der Solezuschlag wird am Kassenautomat am Ausgang bzw. an der Rezeption nachgezahlt.

18. INFRAROTKABINE/GASTRONOMIE

Während des Bad- bzw. Saunabesuches können kostenpflichtige Leistungen wie Infrarotkabine oder Speisen und Getränke über die persönliche Chipuhr erworben werden. Die Bezahlung der erworbenen Leistungen erfolgt im Ausgangsbereich am Nachzahlautomaten oder an der Rezeption. Eventuelle Reklamationen sind unverzüglich anzuzeigen, sollten diese sich auf Funktionsstörungen an Infrarotkabinen beziehen, muss der zuständige Schwimm- oder Saunameister sofort informiert werden.

19. PRÜFUNG ABGELAUFENER BZW. VERFALLENER KARTEN, VERLUST DER KARTE , UMTAUSCH GÜLTIGER KARTEN

Werden Karten nicht während ihrer Gültigkeitsdauer eingelöst, ist für eine weitere Nutzung eine Prüfung der Karte erforderlich. Ist das aus technischen Gründen nicht sofort realisierbar, erfolgt die Prüfung innerhalb einer Kalenderwoche. Wir behalten uns vor, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben. Im Anschluss ist es möglich, noch vorhandene Guthaben (siehe auch 4.) zu nutzen bzw. den Restwert der Karte für zukünftige Leistungen zu verrechnen. Dazu erfolgt eine individuelle Abstimmung. Eventuelle zwischenzeitliche Preisänderungen werden berücksichtigt. Bei dem Verlust von Karten ist prinzipiell kein Ersatz möglich. Gültige Karten können mit ihrem Restwert auf andere Leistungen angerechnet werden. Sollte dies Wellnessleistungen betreffen, ist die Zustimmung des Wellnessbetreibers erforderlich, welche von der TRIXI-Park GmbH nachgefragt wird.

20. BADEN OHNE GÜLTIGE EINTRITTSKARTE

Gäste, die ohne gültige Eintrittskarte angetroffen werden, werden des Bades verwiesen und zahlen ein Bußgeld von 30 €. Bei anschließendem Erwerb einer gültigen Eintrittskarte können sie die Einrichtung wieder nutzen. Im Wiederholungsfall behalten wir uns vor, ein Hausverbot auszusprechen sowie eine Anzeige zu erstatten. Unzulässig genutzte Dauerkarten ziehen wir ersatzlos ein.

21. PREISE, AKTIONEN, ANGEBOTE, SONDERKONDITIONEN

Preise sowie Sonderaktionen und Angebote sind dem jeweils gültigen Preisblatt sowie den Aushängen oder anderen gleichwertigen Veröffentlichungen zu entnehmen. Gewährte Rabatte bzw. Boni diverser Angebote oder Aktionen sind grundsätzlich nicht miteinander kombinierbar. Sonderkonditionen für besondere Nutzungsarten können im Einzelfall mit der Geschäftsführung verhandelt werden.

Wünsche, Anregungen und Hinweise nimmt das Aufsichtspersonal oder die Geschäftsführung der TRIXI-Park GmbH entgegen.


Juli 2022, TRIXI-Park GmbH, Jonsdorfer Straße 40, 02779 Großschönau